Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für den Ankauf von Motorrädern und Quads
Stand: 16. Oktober 2026
- § 1. Allgemeine Informationen und Geltungsbereich
- § 2. Fahrzeuganfrage
- § 3. Fahrzeugbewertung und Kaufangebot
- § 4. Abschluss des Kaufvertrags
- § 5. Kaufpreis und Zahlung
- § 6. Fahrzeugabholung und Transport
- § 7. Fahrzeugdokumente und Angaben zum Fahrzeug
- § 8. Fahrzeugzustand und Haftung
- § 9. Rücktritt und Verzicht auf den Verkauf
- § 10. Datenschutz
- § 11. Streitbeilegung
- § 12. Schlussbestimmungen
§ 1. Allgemeine Informationen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die grundlegenden Bedingungen für den Ankauf von Motorrädern und Quads durch das Unternehmen:
Motorrad-Ankauf – DAMIAN MAJ
Inhaber: Damian Maj
ul. Marynarzy Polskich 38/40
92-732 Łódź, Polen
Telefon: +49 176 58467383
E-Mail: info@ankauf-moto.de
Unser Unternehmen kauft Motorräder und Quads verschiedener Marken, Baujahre und Fahrzeugkategorien an. Unser besonderes Interesse gilt gebrauchten, klassischen und sammelwürdigen Fahrzeugen.
Wir bieten einen deutschlandweiten Ankauf mit kostenloser Abholung am individuell vereinbarten Standort an.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge, in die sie wirksam einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2. Fahrzeuganfrage
Wenn Sie Ihr Motorrad oder Quad verkaufen möchten, können Sie uns über unser Onlineformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Zur Erstellung eines Kaufangebots können wir Sie um grundlegende Angaben zu Ihrem Fahrzeug bitten. Hierzu gehören insbesondere Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, technischer Zustand, vorhandene Fahrzeugdokumente und eventuelle Beschädigungen.
Fotos des Fahrzeugs erleichtern uns die Einschätzung seines Zustands und die Erstellung eines Kaufangebots.
Die Übermittlung einer Fahrzeuganfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie nicht zum Verkauf Ihres Fahrzeugs.
Allein durch das Absenden des Anfrageformulars kommt kein Kaufvertrag zustande.
§ 3. Fahrzeugbewertung und Kaufangebot
Auf Grundlage der übermittelten Informationen prüfen wir Ihre Fahrzeuganfrage und können Ihnen einen Kaufpreis vorschlagen.
Eine erste Preiseinschätzung dient lediglich der Orientierung und stellt kein verbindliches Kaufangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
Der Kaufpreis wird individuell vereinbart. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Modell, Baujahr, Kilometerstand, technischen Zustand, Vollständigkeit des Fahrzeugs und die aktuelle Marktsituation.
Ein endgültiges Kaufangebot wird Ihnen so mitgeteilt, dass Sie dessen Bedingungen prüfen können.
Sie können unser Kaufangebot annehmen oder ablehnen.
§ 4. Abschluss des Kaufvertrags
Ein Kaufvertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem sich beide Parteien nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verbindlich über den Kauf einigen.
Die wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere das Fahrzeug, der Kaufpreis und die Art der Abholung, können schriftlich oder über die zwischen den Parteien vereinbarten Kommunikationswege bestätigt werden.
Wird der Kaufvertrag bereits vor der Fahrzeugabholung geschlossen, erfolgt seine Erfüllung zum vereinbarten Zeitpunkt.
Zur Dokumentation der Transaktion wird ein Kaufvertrag erstellt, der die Angaben zu den Vertragsparteien, zum Fahrzeug und zum vereinbarten Kaufpreis enthält.
§ 5. Kaufpreis und Zahlung
Der Kaufpreis wird individuell vor der Abholung des Motorrads oder Quads vereinbart.
Wir legen großen Wert darauf, den zuvor vereinbarten Kaufpreis einzuhalten.
Entspricht der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs den Angaben, die bei der Kaufpreisvereinbarung zugrunde gelegt wurden, führen wir bei der Abholung keine erneuten Preisverhandlungen.
Sollten wesentliche Abweichungen hinsichtlich des Fahrzeugzustands, der Fahrzeugdokumente oder anderer vereinbarter Eigenschaften festgestellt werden, stimmen die Vertragsparteien das weitere Vorgehen gemeinsam ab.
Eine Änderung des vereinbarten Kaufpreises bedarf der Zustimmung beider Parteien.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel bei der Fahrzeugabholung in bar und in Euro.
Eine andere Zahlungsweise ist möglich, sofern diese zuvor zwischen den Parteien vereinbart wurde.
§ 6. Fahrzeugabholung und Transport
Wir bieten die kostenlose Abholung angekaufter Motorräder und Quads in ganz Deutschland an.
Der Abholtermin und der Abholort werden individuell mit dem Verkäufer vereinbart.
Die Abholung kann durch einen bevollmächtigten Vertreter unseres Unternehmens oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen erfolgen.
Bei der Abholung werden das Fahrzeug, die vereinbarten Fahrzeugdokumente, Schlüssel und das zum Kauf gehörende Zubehör übergeben.
Der Verkäufer erhält den vereinbarten Kaufpreis entsprechend der zuvor festgelegten Zahlungsweise.
Nach ordnungsgemäßer Übergabe des Fahrzeugs an die zur Abholung bevollmächtigte Person geht die Gefahr des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Beschädigung auf den Käufer über, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Mögliche Änderungen des Abholtermins
Da wir Fahrzeugtransporte deutschlandweit organisieren, kann es in Ausnahmefällen zu Änderungen des vereinbarten Abholtermins oder der vorgesehenen Abholzeit kommen.
Dies kann insbesondere durch Umstände verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Transportunternehmens liegen, beispielsweise Verkehrsbehinderungen, Staus, Verkehrsunfälle, ungünstige Wetterbedingungen oder andere unvorhergesehene Ereignisse.
Sollte eine solche Situation eintreten, informieren wir den Verkäufer schnellstmöglich über die voraussichtliche Verspätung oder die Notwendigkeit, einen neuen Abholtermin zu vereinbaren.
§ 7. Fahrzeugdokumente und Angaben zum Fahrzeug
Der Verkäufer muss berechtigt sein, das angebotene Fahrzeug zu verkaufen.
Vor Abschluss des Kaufvertrags bitten wir den Verkäufer, nach bestem Wissen Angaben zum technischen Zustand des Fahrzeugs, zu bekannten Mängeln, wesentlichen Reparaturen und etwaigen Unfallschäden zu machen.
Der Verkäufer sollte uns außerdem über fehlende Fahrzeugdokumente, Schlüssel oder Zubehörteile informieren, soweit diese für die vereinbarte Transaktion von Bedeutung sind.
Bei der Abholung werden die vorhandenen und vereinbarten Fahrzeugunterlagen übergeben. Dazu gehören insbesondere:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern ausgestellt.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern ausgestellt.
- Abmeldebescheinigung, sofern vorhanden.
- Weitere zwischen den Parteien vereinbarte Unterlagen und Zubehörteile.
Das Fehlen einzelner Dokumente bedeutet nicht automatisch, dass ein Fahrzeugankauf ausgeschlossen ist. Solche Fälle werden individuell geprüft.
§ 8. Fahrzeugzustand und Haftung
Wir kaufen auch gebrauchte, ältere, beschädigte und reparaturbedürftige Motorräder an.
Wir erwarten nicht, dass jedes angebotene Fahrzeug mängelfrei ist oder sich in einem einwandfreien technischen Zustand befindet.
Wichtig ist jedoch, dass die Angaben zum Fahrzeug nach bestem Wissen des Verkäufers erfolgen.
Die Haftung für Fahrzeugmängel richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen im Kaufvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einem Verkauf durch eine Privatperson können die Vertragsparteien die Sachmängelhaftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausschließen.
Ein solcher Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat.
§ 9. Rücktritt und Verzicht auf den Verkauf
Bis zum Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags können beide Parteien die Verhandlungen jederzeit beenden.
Allein durch die Übermittlung einer Fahrzeuganfrage oder den Erhalt einer unverbindlichen Preiseinschätzung entsteht keine Verpflichtung zum Verkauf oder Ankauf des Fahrzeugs.
Nach Abschluss eines Kaufvertrags richten sich die Möglichkeiten des Rücktritts oder der Vertragsaufhebung nach den getroffenen Vereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Vertragsparteien können jederzeit einvernehmlich die Aufhebung des Kaufvertrags vereinbaren.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen kein zusätzliches pauschales 14-tägiges Widerrufsrecht. Gesetzlich zwingende Rücktritts- oder Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 10. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Kontaktaufnahme oder Fahrzeuganfrage übermittelt werden, verarbeiten wir zur Erstellung eines Kaufangebots, zur Bearbeitung der Korrespondenz und gegebenenfalls zur Durchführung eines Kaufvertrags.
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer:
Datenschutzerklärung & Cookie-Richtlinie
Diese ist auf unserer Website verfügbar.
§ 11. Streitbeilegung
Wir sind an einer unkomplizierten und einvernehmlichen Klärung möglicher Meinungsverschiedenheiten interessiert.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion bitten wir Sie, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.
Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die gesetzlichen Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit.
§ 12. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, gelten insoweit die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon grundsätzlich unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränken keine Rechte ein, die den Vertragsparteien aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zustehen.
Kontakt
Motorrad-Ankauf – DAMIAN MAJ
Telefon: +49 176 58467383
E-Mail: info@ankauf-moto.de
Website: ankauf-moto.de